Zusatzqualifikation Erlebnispädagogik

Informationen zur Ausbildung

Die Zusatzqualifikation Erlebnispädagogik befähigt zur selbstständigen, verantwortlichen, ökologisch sensiblen und fachlich kompetenten Leitung von erlebnispädagogischen Maßnahmen. Sie ist von den entsprechenden Fachsportverbänden und dem Institut für Jugendarbeit Gauting zertifiziert. Die berufsbegleitende Ausbildung steht unter der Aufsicht des bayerischen Kultusministeriums und wird vom bayerischen Umweltministerium empfohlen. Absolvent:innen der ZQ können ihre fachsportliche und pädagogische Qualifizierung jederzeit um ein anderes Handlungsfeld erweitern. Hierzu müssen dann nur die jeweiligen Praxiskurse absolviert werden.

Weiterführende Informationen zu Ausschreibungsunterlagen und Ansprechpersonen gibt es auf den Seiten des Instituts für Jugendarbeit und der ZQ Erlebnispädagogik.

Handlungsfelder

  • Handlungsfeld Mountainbike
    Jugendbildungsstätte Babenhausen
  • Handlungsfeld Höhle
    Jugendbildungsstätte Burg Schwaneck
  • Handlungsfeld Wasser (Zahm- und Wildwasser, inklusive Stand-up Paddling)
    Jugendbildungsstätte Königsdorf
  • Handlungsfeld Kooperationsübungen
    Institut für Jugendarbeit, Gauting
  • Handlungsfeld Bergwandern
    Jugendbildungsstätte Hindelang
  • Handlungsfeld Klettern und Bergsteigen
    Jugendbildungsstätte Hindelang

Überblick

Der XXVIII. Lehrgang geht von April 2024 bis November 2025 und umfasst 14 Praxis-Ausbildungstage in zwei bzw. drei Blöcken, einen zentralen fünftägigen Theoriekurs sowie ein dreitägiges Abschlusskolloquium.

Einstiegskurse

  • 11.04. – 14.04.2024 (Bad Hindelang)
  • 29.04. – 02.05.2024 (Königsdorf)

Theoriekurs

16. – 20.09.2024 (Gauting)

Kolloquium + Präsentation

16.11. – 18.11.2025 (Gauting)

Kosten

  • 3.250,00 € im Jahrgang 2024|25 inkl. Unterkunft, Verpflegung für die Gesamtausbildung
  • 2.125,00 € umfangreduzierte Ausbildung für Teilnehmer:innen der EPZ-Ausbildung an der KSH München und Benediktbeuern
  • 1750,00 € umfangreduzierte Ausbildung für Absolvent:innen der ZQ, welche mit einem anderen Handlungsfeld erweitern wollen

Mitarbeitende der Kinder- und Jugendarbeit (§§ 11 bis 14 KJHG) in Bayern erhalten 200 Euro Ermäßigung.